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August 2012 – Stellungnahme der Kantonsexperten zum Entsorgungsprogramm 2008

Gemäss Kernenergiegesetz von 2003 haben die Entsorgungspflichtigen für radioaktive Abfälle den Auftrag, ein Entsorgungsprogramm aufzustellen und periodisch anzupassen. Mit dem Entsorgungsprogramm 2008 hat die Nationale Gesellschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ein solches Programm vorgelegt, das aktuell die massgebliche Grundlage für die Planung der Tiefenlager ist.

Grundsätzlich fordert die AG SiKa/KES eine integrale Betrachtung des Gesamtsystems. Da gemäss geologischem Tiefenlagerkonzept stabile und dichte Gesteinsschichten die Hauptbarriere gegen den Austritt von Radioaktivität darstellen, soll die Barriere Geosphäre so wenig wie möglich geschädigt werden. Keines der potenziellen geologischen Standortgebiete darf lediglich wegen eines ungenügenden geologischen Wissensstandes ausscheiden. Ziel des Entsorgungsprogramms ist die zeitgerechte Realisierung von sicherheitsgerichteten Tiefenlagern in geologisch geeigneten Formationen. Die von der Nagra eingesetzten Zeitbudgets erscheinen zu optimistisch. In Anbetracht der noch offenen Fragen und der Komplexität der Einengung und Wahl der Standorte scheint es der AG SiKa/KES unrealistisch, das Sachplanverfahren bis 2020 abzuschliessen. Es ist wichtig, dass in den Etappen 2 und 3 genügend Zeit für die Erarbeitung fundierter geologischer Modelle und deren Bewertung eingeräumt wird. Für die Arbeit der AG SiKa/KES ist es unabdingbar, dass sie Kenntnis von allen durchgeführten Untersuchungen hat und dass ihr Zugang zu den jeweils neusten Untersuchungsergebnissen und Gutachten gewährt wird. Dieses Dokument wurde vom Ausschuss der Kantone (AdK) an dessen Sitzung vom 5. September 2012 in zustimmendem Sinn zur Kenntnis genommen.