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Evaluation Standorte Oberflächenanlage - Zwischenbericht (2014)

Evaluation Standorte Oberflächenanlage - Zwischenbericht

 

Besondere Aufmerksamkeit gehört dem Kapitel 4 "Schlussbeurteilung / Antrag":

Kein geeigneter Standort für OFA im Perimeter ZNO!

  1. Alle von der Nagra vorgeschlagenen Standorte für Oberflächenanlagen sind aufgrund der Ergebnisse bisheriger Abklärungen in unterschiedlichem Masse ungeeignet.
  2. Der gesamte Perimeter ist aufgrund der, im kantonalen und im regionalen Raumordnungskonzept formulierten Strategien für eine Anlage in dieser Grössenordnung ungeeignet.
  3. Sollte unter dem Primat der Sicherheit ein Standort im Gebiet ZNO weiterverfolgt werden, muss dieser, unter dem Vorbehalt der weiteren Prüfung durch den Kanton Zürich, der Nagra sowie weiteren Gremien, im Perimeter „Isenbuck / Berg“ geprüft werden.

Dabei sind zwingend folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

a) Nicht einsehbar von Siedlungsgebieten;

b) Minimierung der Emissionen während Bau und Betrieb;

c) Möglichst geringer Verlust von Fruchtfolgefläche;

d) Die Grenze der Gewässerschutzbereiche im Bereich Isenbuck und Berg sind nur grob festgelegt und sind deshalb im Hinblick auf die Etappe 3 detaillierter abzuklären;

e) Ausserhalb des „Strategischen Interessengebietes Grundwasser“;

f) Frühzeitige Zusprachen eines entsprechenden Ersatzes für Hof und Land der betroffenen Grundeigentümer;

g) Entschädigungen sind spätestens ab Etappe 3 (2016) auszurichten;

h) Sofortige Entlastung der restlichen Grundeigentümer;

i) Umfassende Prüfung aufgrund des neuen Kenntnisstandes zu geologischem Untergrund, Erschliessung und Sicherheit der Standorte der Oberflächenanlagen im Perimeter ZNO in einer allfälligen Etappe 3;

j) Vollumfänglicher Einbezug der Regionalkonferenz in den weiteren Prozessen.